Der Sommer ist da, das Wetter spielt mit, das Bier ist kalt. Grillen mit guten Freunden ist worauf wir alle gewartet haben. Was könnte besser sein?
Dürfen Sie bei sich legal grillen?
Nun, wie in jeder Stadt auf der Welt können unglückliche Nachbarn dir das Leben schwer machen und Deutschland ist nicht anders. Welche Regeln gibt es also für die Nutzung oder einen Balkon? Darf ich grillen? Was ist mit einem elektrischen Grill oder Gas und nicht mit der traditionellen Holzkohle?
Erstens gibt es kein Gesetz, das ausdrücklich das Grillen auf dem Balkon oder gar auf der Terrasse oder im Garten verbietet, aber das ist Deutschland und wir haben eine Regel für alles!
„Laut Mieterschutzverein haben Frankfurter Mieter die Freiheit, ihren Balkon, ihre Terrasse oder ihren Garten nach Belieben zu nutzen. Lassen Sie eine Party diese Promotion, diesen Geburtstag oder diesen Ruhestand feiern, es ist Ihr Zuhause. Machen Sie weiter und genießen Sie es,“ so Immobilienexperte Jörn Reinecke von Magna Real Estate AG.
Du kannst deine Terasse frei verwenden, wie du willst. Aber, und das ist sehr wichtig, deine Nachbarn haben das Recht, auch ihre Ruhe zu genießen. Im Allgemeinen bedeutet dies, dass um 22 Uhr Schicht im Schacht ist. Nachtzeit ist Schlafzeit. Bei einer großen Gruppe von Menschen kann es auch bedeuten, dass man sich im Inneren bewegen muss!
„Vergiss nicht, die Regeln für die Nachmittagsruhezeit zu beachten. Typischerweise zwischen den Stunden von 2 und 4 oder 3 und 5,“ so David Liebig, Vorstand der Magna Real Estate AG.
Was ist im Mietvertrag enthalten?
Wenn der Vermieter eine Klausel hat, die besagt, dass auf dem Balkon nicht gegrillt wird, dann haben Sie leider Pech. Es spielt keine Rolle, ob es sich um eine einfache elektrische Anlage handelt. „Ein Grill ist ein Grill nach dem Mietvertrag. Wenn der Vermieter durch Zufall vergisst, das in den Mietvertrag aufzunehmen, dann hat er Pech. Er kann es nicht rückwirkend hinzufügen,“ sagt Immobilienexperte und Vorstand bei Magna Real Estate AG Martin Göcks.
„Wie bereits erwähnt, ist die Faustregel für solche Dinge, dass man die Nachbarn nicht stören kann. Jetzt müssen wir ein wenig gesunden Menschenverstand an den Tag legen,“ erzählt Vorstand Jörn Reinecke von Magna Real Estate AG in Hamburg.
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„Genießen Sie den Sommer, genießen Sie Ihren Balkon, aber denken Sie an die goldene Regel. Wenn Sie es vergessen, sollten die Hausregeln immer am Vordereingang Ihres Gebäudes zu lesen sein.,“ so David Liebig, Vorstand der Magna Real Estate AG.
Ja wahrscheinlich darf man den Grill nur max. 3 mal im Jahr oder 2 mal im Monat anwerfen…und dann auch noch vorher immer schön den Nachbarn 48h vorher darüber informieren…was für Spießerregeln! Wer aber Nackt auf dem Balkon grillt, keine Angst, dass ist kein Kündigungsgrund.