Berliner Mietendeckel – der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat das Urteil zum Berliner Mietendeckel gefällt. Mit den Beschlüssen (2 BvF 1/20 – 2 BvL 4/20 – 2 BvL 5/20) wurde das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin für nichtig erklärt.
Berliner Mietendeckel ausgehebelt
Die Mieten in Berlin, und auch in anderen Teilen der Bundesrepublik, kannten seit Jahren nur eine Richtung – nach oben. Gegen den weiteren Anstieg der Mieten kämpfte seit Jahren auch der Berliner Senat in der Hauptstadt Berlin. Um die steigenden Mieten zu stoppen wurde ein bundesweit einmaliges Gesetz beschlossen. Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin. Das Gesetz stand bereits nach dem Inkrafttreten in der Kritik. Das Gesetz – Berliner Mietendeckel – würde einer Prüfung vor dem Bundesverfassungsgericht nicht standhalten. Schließlich stellten Bundestagsabgeordnete der FDP und der CDU einen gemeinsamen Normenkontrollantrag. Hierbei sollte überprüft werden, ob das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin verfassungskonform ist. Der Antrag sollte zentrale Passagen des Gesetzes prüfen lassen. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt.
Das Urteil des BVerfG – die Kritik
Kai Wegner, Mitglied des Deutschen Bundestages und Landesvorsitzender der CDU Berlin hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht hart kritisiert: „Der Senat hat die Mieterinnen und Mieter in Berlin mit seinem falschen Mietendeckel-Versprechen getäuscht. Der Senat muss als Sofortmaßnahme einen Sicher-Wohnen-Fonds auflegen, um soziale Härtefälle aufgrund des Mietendeckels finanziell abzufedern.“
Der Präsident des Deutschen Mieterbundes – Lukas Siebenkotten – übt Kritik: Die Entscheidung in Karlsruhe sei bitter, aber sie ist auch ein lauter Weckruf an den Bundesgesetzgeber, endlich zu handeln und die Mietenexplosion in vielen deutschen Städten zu stoppen“.
Müssen Mietnachzahlungen befürchtet werden?
Auf die Mieter könnten Forderungen mit Nachzahlungen zukommen.. Der Beschluss sagt aus, dass Mieter die nun eigentlich höhere Mieten zahlen müssten. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in Berlin hatte den Mietern bereits empfohlen Geld zurückzulegen um die Forderungen dann begleichen zu können. Unter Umständen sei die Differenz für die gesamte Vertragslaufzeit nachzuzahlen.
Von der Vonovia, Deutschlands größten Wohnungskonzern kam bereits eine Stellungsnahme zum Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Aufhebung des Berliner Mietendeckels. Man wolle keine Mietnachforderungen stellen. Vorstandschef Rolf Buch: Den Mietern sollten keine finanziellen Nachteile aufgrund getroffener politischer Entscheidungen entstehen“.
Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln hat in einer Umfrage unter Vermietern in Berlin die Folgen des Mietendeckels ermittelt. Wie die Forscher nun in einer Studie festhalten, hatte das Gesetzes-Experiment der rot-rot-grünen Landesregierung massive Auswirkungen auf den Markt. Nach der Einführung des Gesetzes am 23. Februar 2020, das Mieterhöhungen ausschloss und zulässige Mietobergrenzen festgelegt hatte, brach das Angebot an Mietwohnungen „um gut die Hälfte ein“. Die Studie liegt dem Tagesspiegel vor. Zuerst berichtete der „Spiegel“.
Pingback:Schweizer mutmaßlicher Schwarzgeld-Banker | Confidential News