Nicht immer müssen Hausbauer ein Baugrundstück kaufen. Sie zahlen stattdessen jährlich vier bis fünf Prozent seines Wertes an den Eigentümer und erhalten das Erbbaurecht.
Ein Erbbaurechtsvertrag läuft gewöhnlich 75 bis 99 Jahre lang. Die Eigentümer der Grundstücke sind häufig Kommunen, Kirchen, Stiftungen oder Industrieunternehmen.
Die Vorteile der Erbpacht
Ein bedeutsamer Vorteil ist sofort zu erkennen, die Bauherren müssen neben dem Hausbau nicht auch noch ein teures Baugrundstück finanzieren. Erstens wird weniger Eigenkapital benötigt. Zu den Kosten des Hauses wird nicht auch noch der Grundstückkaufpreis zugerechnet. Zweitens sind die Finanzierungskosten bei einem Grundstückskauf höher als für das Erbbaurecht. Heißt also, die Zinsen sind durchschnittlich geringer bei der Erbpacht als für ein Baudarlehen. Die Möglichkeit des Erbbaurechtes ist für Familien mit einem kleinerem Einkommen eine gute Gelegenheit ein eigenes Haus zu bauen.
Außerdem erhalten Bauherren durch das Erbbaurecht eine gute Chance zu einer attraktiven Lage in Ballungszentren, die Eigentümer oftmals nicht verkaufen würden.
Nachteile der Erbpacht
Zu einem späten Zeitpunkt endet die Laufzeit der Erbpacht. Somit erlischt das Erbbaurecht. Bei dem Wunsch auf Verlängerung des Grundstücks, sollte man mit dem Eigentümer möglichst früh das Gespräch suchen.
Im besten Fall sollte das Recht auf eine Verlängerung der Erbpacht bei Vertragsabschluss oder nachträglich schriftlich festgehalten werden. Nur dann hat der Pächter ein grundsätzliches Recht auf eine Vertragsverlängerung. Ein generelles Recht wird dem Pächter auf Verlängerung aber nicht gewährt
Der Erbpächter besitzt aber das Vorrecht auf einen neuen Vertragsabschluss, aber nur für den Fall das das Grundstück weiterhin als Erbbaugrundstück verwendet wird. Kommt es dazu, ist der Vertrag oftmals mit höheren jährlichen Zinsen verbunden.
Wie geht es weiter wenn das Erbbaurecht ausläuft
Sobald der Pachtvertrag ausläuft geht das Grundstück mit dem darauf errichteten Haus wieder in den Besitz des Eigentümers über. Dafür gibt es eine Entschädigung für den Pächter, die vertraglich vereinbart wurde. Der Richtwert dafür liegt üblicherweise bei zwei Drittel des allgemeinen Wertes.
Häufig wird in den Verträgen von einer „angemessenen Entschädigung“ gesprochen. Besser ist es, dass die Höhe der Entschädigung bzw. der Bemessungsfaktor schon bei Vertragsabschluss vertraglich festgelegt wird.
Vorzeitige Beendigung des Erbbaurecht
Kommt es zu dem Fall, dass der Pächter sich nicht an die Vertragsvereinbarungen hält, kann das Erbbaurecht vorzeitig beendet werden. Zum Beispiel wenn der Pächter mit Zinszahlungen für das Erbbaurecht in Verzug ist oder das Grundstück/Haus verwahrlosen lässt.